KI-Kennzeichnungspflicht – Definition & Bedeutung
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act (Art. 50): Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Deepfakes müssen gekennzeichnet werden. Für normale KI-gestützte Texte und Bilder auf Websites und in Shops besteht dagegen meist keine Kennzeichnungspflicht – vorausgesetzt, es findet redaktionelle Kontrolle statt.
Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?
Mit dem Stichtag 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act anwendbar geworden. Sie regeln, wann der Einsatz Künstlicher Intelligenz offengelegt werden muss. Entgegen vieler Schlagzeilen gilt dabei keine pauschale Pflicht, jeden KI-generierten Text oder jedes KI-Bild zu markieren – die Pflichten sind deutlich enger gefasst.
Die vier Pflichten im Überblick
- Interaktion mit KI-Systemen: Wer mit einer KI kommuniziert (z. B. Chatbot im Shop), muss das erkennen können – entweder durch offensichtliche Umstände oder einen klaren Hinweis
- Deepfakes: KI-erzeugte oder -manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen, müssen als künstlich gekennzeichnet werden
- Texte von öffentlichem Interesse: KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, brauchen einen Hinweis – außer es findet menschliche redaktionelle Kontrolle statt und eine Person trägt die Verantwortung
- Maschinenlesbare Markierung: Anbieter von KI-Systemen müssen generierte Inhalte technisch als solche markieren – diese Pflicht trifft die Systemanbieter, nicht deren Nutzer
Was heißt das für Website- und Shopbetreiber?
Für die meisten Unternehmen ist die Antwort beruhigend: KI-gestützte Produkttexte, Blogbeiträge oder Marketingbilder mit redaktioneller Prüfung sind nicht kennzeichnungspflichtig. Handlungsbedarf besteht vor allem an zwei Stellen: KI-Chatbots brauchen einen Transparenzhinweis, und fotorealistische Darstellungen realer Personen oder Ereignisse gehören gekennzeichnet. Die vollständige Einordnung mit Praxisbeispielen liefert unser Beitrag KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was Website- und Shopbetreiber jetzt wirklich tun müssen.
Einordnung im AI Act
Die Kennzeichnungspflichten sind nur ein Baustein der EU-KI-Verordnung, die KI-Systeme insgesamt nach Risikoklassen reguliert. Den Gesamtrahmen – von verbotenen Praktiken bis zu Hochrisiko-Systemen – erklärt unsere KI-Schwestermarke NEWWORK DIGITAL im Lexikon-Eintrag EU AI Act (KI-Verordnung).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Müssen KI-generierte Produkttexte gekennzeichnet werden?
In aller Regel nein. Produkttexte informieren nicht über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse – und sobald ein Mensch die Texte redaktionell prüft und die Verantwortung trägt, greift die Ausnahme des AI Act ohnehin. Ein freiwilliger Transparenzhinweis bleibt natürlich möglich.
Muss mein Chatbot einen KI-Hinweis tragen?
Ja. Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren – sofern das nicht aus den Umständen offensichtlich ist. In der Praxis genügt ein klarer Hinweis im Chat-Fenster, etwa „Sie chatten mit einem KI-Assistenten“, sinnvollerweise direkt zu Gesprächsbeginn.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für KI-Bilder im Marketing?
Nur wenn es sich um Deepfakes handelt – also täuschend echte Darstellungen realer Personen, Orte oder Ereignisse. Illustrationen, generische Produktszenen oder erkennbar künstlerische KI-Bilder fallen nicht darunter. Kritisch wird es bei fotorealistischen Menschen, die es nicht gibt, in werblichen Kontexten – hier empfiehlt sich im Zweifel die Kennzeichnung.
Was droht bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten?
Der AI Act sieht empfindliche Bußgelder vor – bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen die Behörden verhältnismäßig sanktionieren; auf Abmahnrisiken im Wettbewerbsrecht sollte man sich trotzdem einstellen.
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