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Gewährleistungslabel und GARAN-Label: Was bis zum 27. September 2026 in jeden Online-Shop muss

Ab dem 27. September 2026 brauchen Online-Shops das EU-Gewährleistungslabel – und teils das GARAN-Label. Was gilt, warum Produktdaten der eigentliche Aufwand sind und wie Shopware & Hyvä es umsetzen.

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8 Min. LesezeitRechtE-Commerce

Kaum ist die KI-Kennzeichnungspflicht verdaut, steht der nächste Compliance-Termin im Kalender: Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Händler in der EU ihre Kunden mit zwei neuen, einheitlichen Labels über Gewährleistung und Garantien informieren. Eine Übergangsfrist gibt es nicht – wer am Stichtag ohne Label verkauft, verstößt gegen Verbraucherschutzrecht und bietet eine offene Flanke für Abmahnungen.

Die gute Nachricht vorweg: Die Anforderung ist überschaubar, wenn man sie rechtzeitig angeht. Die weniger gute: Der aufwendige Teil ist nicht die Label-Grafik im Shop-Template, sondern die Datenpflege dahinter. Und die betrifft jeden Shop – egal ob Shopware, Magento, Shopify oder ein Headless-Setup.

Worum es geht: zwei Labels, zwei verschiedene Pflichten

Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“), konkretisiert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Sie führt zwei standardisierte Kennzeichnungen ein, die in der gesamten EU identisch aussehen:

Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren, die Verbrauchern beim Warenkauf ohnehin zusteht. Neu ist nicht das Recht, sondern die Pflicht, sichtbar darauf hinzuweisen – mit exakt der Grafik, die die EU vorgibt. Dieses Label braucht jeder Shop, der physische Waren an Verbraucher verkauft. Ausnahmslos.

Das GARAN-Label (von „Guarantee“) kommt nur ins Spiel, wenn ein Hersteller freiwillig eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf die gesamte Ware gibt. Dann muss der Händler das produktspezifische Label zeigen – mit Herstellermarke, Modellkennung und Garantiedauer. Gibt es keine solche Garantie, ist das Label nicht nur unnötig, sondern verboten.

Beide Grafiken sind nicht frei gestaltbar. Die EU-Kommission stellt sie als Vektordateien in allen Amtssprachen bereit, inklusive Gestaltungsleitfaden mit festen Farben und Schriften. Eigenkreationen, angepasste Farbwelten oder ein Label im Produktbild sind unzulässig.

Das Gewährleistungslabel: die Pflicht für alle

Für die Platzierung im Online-Shop gilt: Das Label muss vor Abgabe der Bestellung klar erkennbar und gut sichtbar sein – entweder auf der Produktdetailseite oder an zentraler Stelle im Checkout. Drei Details werden in der Praxis gern übersehen:

  1. Nur die farbige Variante ist im Online-Handel zulässig. Die Schwarz-Weiß-Version ist dem Print- und Ladengeschäft vorbehalten.
  2. Keine „geschachtelte“ Darstellung: Das Label hinter einem Link, einem Mouseover oder in einem Akkordeon zu verstecken, erfüllt die Pflicht nicht. Es muss direkt als Grafik im Sichtbereich stehen.
  3. Die Shop-Sprache entscheidet, nicht das Lieferland. Ein deutschsprachiger Shop zeigt das deutsche Label – auch bei Bestellungen nach Österreich. Wer mehrsprachig verkauft, braucht das Label in jeder Storefront-Sprache.

Das GARAN-Label: Kür mit Fallstricken

Beim GARAN-Label wird es kniffliger, denn es ist produktbezogen. Es zeigt die Garantiedauer in Jahren, die Herstellermarke und die Modellkennung – dazu einen QR-Code, der auf eine Informationsseite der EU führt. Anders als das Gewährleistungslabel gehört es zwingend auf die Produktdetailseite; eine Einblendung erst im Checkout genügt nicht. Immerhin: Hier ist eine verlinkte Darstellung erlaubt, etwa ein kompaktes Label, das sich per Klick vollständig öffnet.

Zwei Punkte sollten Händler ernst nehmen:

Verschweigen geht nicht mehr. Wer weiß, dass der Hersteller eine qualifizierende Haltbarkeitsgarantie gibt, muss das Label zeigen. Die bisher verbreitete Praxis, Herstellergarantien im Shop schlicht nicht zu erwähnen, um sich Informationspflichten zu ersparen, funktioniert ab September nicht mehr.

Das Label ist Garantiewerbung. Wer es zeigt, muss auch die vollständigen Garantiebedingungen nach § 479 BGB bereitstellen – Umfang, Dauer, Geltungsbereich, Name und Anschrift des Garantiegebers. Ein Label ohne hinterlegte Bedingungen tauscht ein Abmahnrisiko gegen das nächste.

Wer betroffen ist – und wer aufatmen darf

Die Pflichten treffen jeden, der physische Waren an Verbraucher in der EU verkauft, unabhängig von Sortiment und Unternehmensgröße. Keine Rolle spielt, ob die Produkte überhaupt jemals reklamiert werden – das Gewährleistungslabel ist eine reine Informationspflicht.

Entspannen können sich dagegen: reine B2B-Shops (sofern der Ausschluss von Verbrauchern sauber umgesetzt ist), Anbieter digitaler Inhalte und Dienstleistungen sowie Download-Produkte. Für den stationären Handel gelten eigene Aushang-Regeln, die wir hier ausklammern.

Die eigentliche Arbeit steckt in den Produktdaten

Die Label-Grafik in ein Shop-Template zu hängen, ist an einem Nachmittag erledigt. Das eigentliche Projekt sieht anders aus – und es ist ein Datenprojekt:

Für das GARAN-Label braucht der Shop pro Produkt (und bei abweichenden Modellen pro Variante) drei verlässliche Informationen: Gibt es eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre? Wie lange läuft sie? Und wie lauten Herstellermarke und Modellkennung exakt? Diese Daten liegen selten vollständig im Shop. Sie stecken in Lieferantenkatalogen, Hersteller-Datenblättern oder schlicht nirgends – dann hilft nur die Anfrage beim Hersteller.

Wer ein PIM-System im Einsatz hat, ist klar im Vorteil: Garantiedauer und Modellkennung sind dort gewöhnliche Attribute, die sich zentral pflegen und an alle Kanäle ausspielen lassen. Wer die Produktdaten direkt im Shop pflegt, sollte die neuen Felder jetzt anlegen und das Sortiment systematisch durchgehen – beginnend mit den Kategorien, in denen lange Herstellergarantien üblich sind: Elektronik, Haushaltsgeräte, Werkzeug, Möbel.

Bis zum Stichtag bleiben nur noch wenige Wochen. Für ein Sortiment mit ein paar hundert Artikeln ist das machbar; bei zigtausend SKUs mit vielen Herstellern wird die Zeit knapp.

So setzen die Shopsysteme die Labels um

Shopware liefert die Funktion mit

Shopware hat angekündigt, beide Labels als Kernfunktion auszuliefern – mit Version 6.7.14 im September und einem Backport für Shopware 6.6, in allen Plänen einschließlich der Community Edition. Der Gewährleistungshinweis erscheint dann automatisch im Checkout und in den Bestellbestätigungen, in allen 24 EU-Sprachen. Das GARAN-Label wird auf der Produktdetailseite ausgegeben, sobald die Garantiedaten am Produkt gepflegt sind, inklusive Vererbung an Varianten. Aktiviert wird das Ganze über die Warenkorb-Einstellungen.

Damit bleibt für Shopware-Händler genau die Aufgabe, die kein System abnehmen kann: das Update rechtzeitig einspielen und die Produktdaten pflegen. Wer noch auf 6.5 oder älter unterwegs ist, hat jetzt einen handfesten Anlass, das Update-Thema anzugehen – vor dem 27. September.

Magento mit Hyvä: Eigenleistung, aber gut beherrschbar

Für Magento bzw. Adobe Commerce ist bislang keine vergleichbare Kernfunktion angekündigt (Stand: August 2026). Die Umsetzung liegt damit beim Shopbetreiber – was in einem Hyvä-Frontend erfreulich unkompliziert ist:

  • Produktattribute anlegen: Garantie vorhanden (ja/nein), Garantiedauer in Jahren, Herstellermarke und Modellkennung als Attribute im Attribut-Set – pflegbar im Backend oder per Import aus PIM/ERP.
  • Gewährleistungslabel einbinden: als statischer Block auf der Produktdetailseite oder im Checkout. In Hyvä ist das ein schlankes Template-Override – die offizielle EU-Grafik, responsiv eingebunden, ohne Verrenkungen im Layout-XML.
  • GARAN-Label rendern: Ein Template, das die drei Attribute ausliest und das Label nur dann ausgibt, wenn eine qualifizierende Garantie hinterlegt ist. Die Klick-zum-Vergrößern-Darstellung, die die Verordnung erlaubt, lässt sich mit Alpine.js in wenigen Zeilen lösen.
  • E-Mail-Templates ergänzen: Der Gewährleistungshinweis gehört auch in die Bestellbestätigung.

Der Charme dieser Lösung: keine zusätzliche Extension, kein Warten auf einen Anbieter, volle Kontrolle über die Darstellung. Erfahrungsgemäß werden für solche Pflichten zwar bald auch Marketplace-Module auftauchen – bei einer derart überschaubaren Anforderung ist die saubere Eigenimplementierung im Theme aber meist die wartungsärmere Wahl.

Shopify und andere SaaS-Systeme

Bei SaaS-Plattformen wie Shopify hängt die Umsetzung vom Anbieter ab. Bis entsprechende Funktionen oder Apps verfügbar sind, lässt sich das Gewährleistungslabel über eine Theme-Section auf der Produktseite einbinden; für das GARAN-Label bieten sich Metafelder für Garantiedauer, Marke und Modell an, die eine Section auswertet. Wichtig zu wissen: Die rechtliche Verantwortung liegt beim Händler, nicht bei der Plattform – „meine Plattform konnte das noch nicht“ schützt nicht vor einer Abmahnung.

Checkliste bis zum 27. September

  1. Sortiment prüfen: Welche Produkte haben eine kostenlose Herstellergarantie über zwei Jahre? Herstellerangaben einholen, wo Daten fehlen.
  2. Datenfelder schaffen: Garantiedauer, Herstellermarke, Modellkennung als Attribute in Shop oder PIM anlegen und befüllen.
  3. Label-Dateien besorgen: Offizielle Grafiken und Gestaltungsleitfaden der EU-Kommission herunterladen – in jeder Sprache, in der der Shop läuft.
  4. Einbindung umsetzen: Gewährleistungslabel auf Produktseite oder im Checkout (farbig, nicht versteckt), GARAN-Label auf der Produktdetailseite, Bestellbestätigungen ergänzen.
  5. Garantiebedingungen bereitstellen: Für jedes Produkt mit GARAN-Label die vollständigen Bedingungen nach § 479 BGB hinterlegen.
  6. Shopware-Shops: Update auf 6.7.14 bzw. den 6.6-Backport einplanen und die neuen Einstellungen aktivieren.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Label-Pflicht?

Ab dem 27. September 2026, ohne Übergangsfrist. Ab diesem Tag muss das Gewährleistungslabel in jedem B2C-Shop mit physischen Waren sichtbar sein.

Brauche ich das GARAN-Label, wenn ich keine Garantie anbiete?

Nein – dann ist es sogar unzulässig. Das GARAN-Label ist Herstellergarantien vorbehalten, die kostenlos sind, die gesamte Ware abdecken und länger als zwei Jahre laufen. Entscheidend ist die Garantie des Herstellers, nicht Ihre eigene.

Reicht ein Link auf das Gewährleistungslabel?

Nein. Das Gewährleistungslabel muss direkt als Grafik sichtbar sein; verlinkte oder per Mouseover eingeblendete Darstellungen genügen nicht. Nur beim GARAN-Label ist eine verlinkte Vollansicht erlaubt.

Gilt die Pflicht auch für B2B-Shops und digitale Produkte?

Nein. Reine B2B-Verkäufe und digitale Inhalte oder Dienstleistungen sind ausgenommen. Der B2B-Ausschluss muss allerdings sauber umgesetzt sein – ein „B2B“ im Seitentitel allein reicht dafür nicht.

Was passiert, wenn ich die Labels nicht einbinde?

Es handelt sich um verbraucherschützende Informationspflichten – Verstöße sind abmahnfähig, durch Mitbewerber ebenso wie durch Verbände. Auch ein fehlerhaft eingesetztes GARAN-Label (etwa ohne hinterlegte Garantiebedingungen) ist angreifbar.

Stellt mein Shopsystem die Labels automatisch bereit?

Shopware liefert beide Labels ab Version 6.7.14 (mit Backport für 6.6) als Kernfunktion. Bei Magento, Shopify und den meisten anderen Systemen ist derzeit Eigenleistung über Theme, Attribute bzw. Apps gefragt. Die Datenpflege bleibt in jedem Fall Aufgabe des Händlers.

Fazit: kleines Label, klare Deadline

Die neuen EU-Labels sind kein Großprojekt – aber eines mit hartem Stichtag und ohne Karenzzeit. Die Grafik ist schnell eingebunden; entscheidend ist, jetzt die Garantiedaten des Sortiments zu klären und die Einbindung sauber zu terminieren. Wer Shopware nutzt, plant das September-Update ein. Wer auf Magento/Hyvä oder Shopify unterwegs ist, setzt die überschaubare Eigenlösung um – idealerweise nicht erst in der letzten Woche.

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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 14. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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