KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4 KI-Verordnung) – Definition & Bedeutung
Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 der EU-KI-Verordnung jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten zu fördern. Seit dem Digital Omnibus (27. Juli 2026) heißt das: Maßnahmen ergreifen und dokumentieren, ein bestimmtes Kompetenzniveau schreibt die Verordnung nicht mehr vor. Auch ChatGPT im Marketing zählt. Ein amtliches Zertifikat gibt es nicht, interne Dokumentation reicht. Zentrale Aufsicht in Deutschland ist die Bundesnetzagentur.
Was verlangt Art. 4 der KI-Verordnung?
Artikel 4 des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtete Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ursprünglich, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz verfügt. Mit dem Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) wurde die Vorschrift abgeschwächt: Unternehmen müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten und der in ihrem Auftrag tätigen Personen fördern, abgestimmt auf Vorkenntnisse, Rolle und Einsatzkontext. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht mehr garantieren. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025, und sie bleibt auch nach der Änderung eine Pflicht, keine bloße Empfehlung.
Wer ist betroffen?
Praktisch jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag nutzt. „Betreiber“ ist nach der Verordnung, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet. Das schließt den Einsatz von ChatGPT, Claude, Gemini oder Microsoft Copilot im Marketing, Vertrieb oder Kundenservice ebenso ein wie KI-Funktionen im Shopsystem, im CRM oder in der Workflow-Automatisierung. Eine Größen- oder Branchenschwelle gibt es nicht. Betroffen sind also auch kleine Online-Händler, sobald ein Mitarbeiter Produkttexte mit einem Sprachmodell schreibt.
Welche Maßnahmen sind angemessen?
Die Verordnung schreibt weder Inhalte noch Format noch Stundenzahl vor. Welche Maßnahmen angemessen sind, richtet sich nach Rolle, Vorwissen und Risiko der eingesetzten Systeme. Die Kommission nennt als Mindestinhalte: ein allgemeines Verständnis, was KI ist und wie sie funktioniert, die Rolle des eigenen Unternehmens (Anbieter oder Betreiber), die Risiken der konkret genutzten Systeme und ein Bewusstsein für rechtliche Grenzen wie Datenschutz und die KI-Kennzeichnungspflicht. Für Anwender in Marketing, Vertrieb und Service ist ein strukturierter Praxistag mit klaren Nutzungsregeln ein angemessener Baustein. Wer Hochrisiko-Systeme betreibt, etwa in der Personalauswahl oder Kreditvergabe, braucht deutlich mehr: Für das Aufsichtspersonal von Hochrisiko-KI verlangt Art. 26 KI-VO eine gezielte Schulung, die Hochrisiko-Pflichten greifen ab dem 2. Dezember 2027.
Nachweis und Dokumentation
Ein offizielles Zertifikat existiert nicht, und die Kommission stellt klar, dass externe Zertifizierungen nicht erforderlich sind. Erwartet wird, dass Unternehmen intern dokumentieren, welche Maßnahmen sie ergriffen haben: Inhalte der Schulung, Datum, Dauer, Teilnehmende, Trainer und regelmäßige Auffrischungen. Auf dieser Dokumentation basiert im Ernstfall die Bewertung durch die Aufsicht. Anbieter, die mit einem „AI-Act-Zertifikat“ werben, versprechen etwas, das die Verordnung nicht kennt: Private Zertifikate sind möglich, aber freiwillig.
Was passiert bei Verstößen?
Art. 4 ist nicht in der Bußgeldliste des Art. 99 enthalten, und auch das deutsche Durchführungsgesetz (KI-MIG) sieht dafür kein eigenes Bußgeld vor. Fehlende Schulung kann aber als Organisationsmangel gewertet werden: Verstößt ein Mitarbeiter etwa gegen Datenschutz- oder Transparenzpflichten, weil er nie geschult wurde, kann das die Haftung des Unternehmens und die Bemessung anderer Bußgelder beeinflussen. Zentrale Aufsichtsbehörde in Deutschland ist seit Ende Juli 2026 die Bundesnetzagentur; für einzelne Branchen wie Finanzdienstleister bleiben die Fachaufsichten zuständig.
Praxis: So setzen Shop- und Marketing-Teams die Pflicht um
Der pragmatische Weg besteht aus vier Schritten. Erstens eine kurze Bestandsaufnahme, welche Tools in welchen Abteilungen tatsächlich genutzt werden. Zweitens eine KI-Nutzungsrichtlinie, die regelt, welche Daten in welche Tools dürfen und wie Ergebnisse geprüft werden. Drittens ein Praxis-Training an den echten Aufgaben der Teams, damit die Regeln nicht in der Schublade landen. Viertens ein Schulungsregister, das Teilnahme und Inhalte festhält und jährlich aufgefrischt wird. Genau diesen Weg deckt unser KI-Kompetenz-Training ab; die Umsetzung Schritt für Schritt zeigt unser Beitrag KI-Kompetenz-Pflicht umsetzen. Wer den eigenen Stand zuerst einordnen will, startet mit dem Begriff KI-Readiness oder dem KI-Readiness-Workshop.
AI Literacy: die vier Kompetenzstufen
Im Englischen heißt KI-Kompetenz AI Literacy. Gemeint ist die Fähigkeit, KI-Systeme informiert zu nutzen, ihre Ergebnisse zu bewerten und Risiken zu erkennen. In der Praxis lässt sie sich in vier Stufen gliedern, an denen sich auch Schulungsmaßnahmen nach Art. 4 ausrichten lassen:
- Grundverständnis: Wie funktioniert ein Sprachmodell, warum erfindet es manchmal Fakten, was bedeutet Training auf Daten? Diese Stufe braucht jede Person, die mit KI arbeitet.
- Anwendung: Aufgaben in gute Prompts übersetzen, Kontext liefern, iterieren, siehe Prompt Engineering. Hier entsteht der Produktivitätsgewinn.
- Bewertung: Ergebnisse auf Richtigkeit, Tonalität, Markenkonformität und Rechtssicherheit prüfen, bevor sie veröffentlicht oder weitergegeben werden.
- Governance: Regeln setzen und durchsetzen: Welche Daten dürfen in welche Tools, wer verantwortet Ergebnisse, wann entscheidet ein Mensch? Das ist Aufgabe der Führung, siehe KI-Governance.
Einordnung im AI Act
Die Kompetenzpflicht ist einer von mehreren Bausteinen der KI-Verordnung. Den Gesamtrahmen mit Risikoklassen, verbotenen Praktiken und Fristen erklärt unser Lexikon-Eintrag EU AI Act (KI-Verordnung).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Gilt Art. 4 auch, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Ja. Wer ein KI-System in eigener Verantwortung im Unternehmen einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Das gilt auch für kostenlose Chat-Tools, die Mitarbeitende für Texte oder Recherchen verwenden.
Brauchen wir ein Zertifikat für die KI-Kompetenz?
Nein. Die EU-Kommission stellt klar, dass weder ein Zertifikat noch eine externe Zertifizierung erforderlich ist. Interne Aufzeichnungen über Schulungen und Maßnahmen reichen aus. Eine Teilnahmebescheinigung des Trainers ist ein sinnvoller Baustein dieser Dokumentation.
Wie oft muss geschult werden?
Eine feste Frequenz nennt die Verordnung nicht. Da sich Tools und Risiken schnell ändern, empfiehlt sich eine jährliche Auffrischung sowie eine Schulung neuer Mitarbeitender beim Onboarding.
Droht ein Bußgeld, wenn wir nicht schulen?
Ein eigenes Bußgeld für Art. 4 gibt es nicht. Fehlende Schulung kann aber als Organisationsmangel gewertet werden und bei anderen Verstößen, etwa gegen Datenschutz oder Transparenzpflichten, zulasten des Unternehmens ins Gewicht fallen.
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