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E-Commerce

Verbraucherrecht-Richtlinie: Das ändert sich für den Online-Händler

Die meisten Shopbetreiber dürften das Datum längst dick im Kalender angestrichen haben: den 13. Juni 2014. Ab dann gilt nämlich europaweit die neue, einheitliche EU-Verbraucherrichtlinie, die…

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Die meisten Shopbetreiber dürften das Datum längst dick im Kalender angestrichen haben: den 13. Juni 2014. Ab dann gilt nämlich europaweit die neue, einheitliche EU-Verbraucherrichtlinie, die zahlreiche rechtliche Änderungen im Verbraucherrecht mitbringt, die den deutschen E-Commerce betreffen.

Wegfall der 40 Euro-Klausel

Neu ist beispielsweise, dass die so genannte 40 Euro – Klausel wegfällt. Händler können dann ihren Kunden ohne Einschränkungen die Kosten für Rücksendungen auferlegen. Bislang greift diese Möglichkeit nur, wenn der Wert der bestellten Ware unter dieser Grenze von 40 Euro liegt. Ob es allerdings für Betreiber von Online-Shops wirklich ratsam ist, sofort ab dem Juni 2014 ihren Kunden die Kosten aufzuerlegen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Vor allem die großen Anbieter im E-Commerce haben bereits angekündigt, auf diese Möglichkeit aus Kulanz verzichten zu wollen.

Neue Muster-Widerrufsbelehrung muss eingesetzt werden

Neben dem Wegfall der 40 Euro-Klausel ist die zweite gravierende Änderung, dass Online-Shops ab dem Juni 2014 eine neue Muster-Widerrufsbelehrung auf ihren Seiten nutzen sollten. Das Muster, das von der EU bereit gestellt wird, sollten Sie auch tatsächlich ab dem 13. Juni 2014 einsetzen, da keine Übergangsfristen für das neue Recht vereinbart wurden. Theoretisch könnten Webseller also schon ab diesem Tag abgemahnt werden, falls sie die Aktualisierung versäumen.

Unbegrenztes Widerrufsrecht wird aufgehoben

Einen Vorteil für Händler bedeutet die Änderung, dass die Widerrufsfrist einen Monat nach Erhalt der Ware erlischt, wenn keine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist. Bislang konnte eine fehlende Belehrung Grund dafür sein, einen Vertrag auch noch nach Jahren zu widerrufen. Weitere Neuerung: Webseller dürfen nicht mehr statt eines Widerrufsrechts ein Rückgaberecht mit ihren Kunden vereinbaren.

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