Auswirkungen des Brexit auf den Onlinehandel

  • Melanie Bauer
  • eCommerce

Großbritannien hat sich am 23.06.16 beim Referendum für den Brexit, sprich für das Verlassen der EU entschieden. Die genauen Auswirkung dieser Entscheidung sind noch unklar, jedoch werden sich Änderungen in bisher noch unbekannten Ausmaß besonders für den Onlinehandel ergeben. Es wird zwar noch einige Zeit in Anspruch nehmen um die genauen Vereinbarungen zwischen der EU und Großbritannien auszuhandeln, allerdings sollten sich Onlinehändler schon jetzt mit diesem Thema beschäftigen um dann entsprechend handeln zu können.

Welche Folgen hat der Brexit für den E-Commerce?

Neben Deutschland und Frankreich galt Großbritannien bisher zu den stärksten Märkten der EU. Mit einem Bruttoinlandsprodukt von 2,5 Billionen Euro ist Großbritannien die zweitgrößte Volkswirtschaft der Union. Neben USA und Frankreich ist Großbritannien der drittwichtigste Handelspartner von Deutschland mit einem Exportvolumen im Jahr 2015 von rund 90 Milliarden Euro. Rund 3.000 britische Firmen haben Niederlassungen in Deutschland, umgekehrt sind über 2.500 deutsche Firmen in Großbritannien aktiv. Großbritannien wird nach dem Ausstieg aus der EU als sogenannter Drittstaat behandelt. Wichtige Handelspartner wie Deutschland und andere EU Staaten gehen verloren. Verbraucher die in Großbritannien gerne Bekleidung und Technik bezogen, werden sich auf lange Sicht andere Bezugsquellen suchen. Zölle und Einfuhrumsatzsteuer können wieder ins Leben gerufen werden, und genau das könnte für Onlinehändler schwerwiegende Folgen haben. In beide Richtungen werden für Kunden als auch für Händler erhöhte Kosten und mehr Bürokratie zukommen. Gerade für Klein- und Mittelständische Unternehmen wird dieser erhöhte Aufwand nicht mehr rentabel sein.

Auch im Bereich Datenschutz könnte es zu Problemen kommen. Es ist zwar zu erwarten dass Großbritannien auf die Liste der sicheren Länder gesetzt wird, und somit keine großen Veränderungen im Datenschutz zu erwarten sind, dennoch ist auch dieses Thema noch in der Schwebe.

Auswirkungen auf die Gesetzeslage sind vorerst nicht zu erwarten. Die Verbraucherrechte-Richtline wurde erst vor kurzem weitestgehend harmonisiert, ebenso das Wettbewerbsrecht. Englische Gerichte müssten sich zwar mit entsprechender Vereinbarung nicht mehr an die EuGH-Urteile orientieren, von einer drastischen Veränderung ist aber aus heutiger Sicht nicht auszugehen. Bisher hatte Großbritannien wenig Gebrauch von E-Commerce Relevanten Umsetzungsspielräumen von Richtlinien gemacht und auch der Rechtsverfolgungsdruck im E-Commerce ist im Vergleich zu Deutschland eher gering.

Auswirkungen auf die Limited

Wegen der einfachen Gründungsmodalitäten haben sich viele deutsche Händler für die englische Gesellschaftsform “Limited” entschieden. Bei dieser Gesellschaftsform wird in Großbritannien keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, sondern dient lediglich als Briefkastenfirma. Diese europäische Niederlassungsfreiheit für britische Unternehmen innerhalb der EU wird durch den Brexit nichtig. Niederlassungen einer britischen Limited können somit nicht mehr ins deutsche Handelsregister eingetragen werden. Außerdem ist die Haftung eines Directors einer britischen Limited dann nach den deutschen Vorschriften über die Geschäftsführerhaftung zu beurteilen. Wie mit bestehenden Limiteds verfahren wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklar. Im besten Fall wird hier eine Art “Bestandsschutz” ausgeübt, es kann aber auch zu einem kompletten Wegfall dieser Privilegien innerhalb kurzer Zeit kommen.

Wie können sich Onlinehändler vorbereiten?

Zunächst sollten betroffene Händler die Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien genau verfolgen und beobachten. Außerdem ist eine Analyse über den UK Anteil im Shop zu empfehlen. Welche Artikel werden von britischen Kunden gekauft? Wie hoch ist der Anteil des Umsatzes in Großbritannien? Aus dieser Analyse können Sie bereits schon abwägen ob sich ein weiterer Vertrieb nach Großbritannien lohnt, oder ob der Aufwand und die Kosten dafür nicht mehr rentabel sind.

Wie könnte die Zukunft aussehen?

Falls Großbritannien weiter Interesse an einer starken Handelsbeziehung mit den EU Mitgliedsstaaten hat, sind mehrere Möglichkeiten der Ausgestaltung denkbar:

Am Beispiel von Norwegen könnte auch Großbritannien weiter im Europäischen Wirtschaftsraum bleiben. Hierzu müsste Großbritannien weiter die Gesetzte in Bezug auf Freizügigkeit von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital harmonisieren und in diesen Bereichen die Hoheit der europäischen Gesetzgebung anerkennen. Damit würde der Zugang zum gemeinschaftlichen Binnenmarkt erhalten bleiben.

Auch eine Trennung nach dem Beispiel der Schweiz wäre möglich. Ein bilateraler Vertrag mit der EU wäre dann die Folge, Hoheit der europäischen Gesetzgebung und EU Vorgaben würden dabei allerdings nicht anerkannt.

Der EU Vertrag sieht nach dem Ausstieg aus der EU eine Neuverhandlung nach Art. 50 vor. Demnach ist zukünftig jegliche Form der Ausgestaltung möglich.